Leistungen der rechtlichen Betreuung – Rhein-Sieg-Kreis

Leistungen

Individuelle Unterstützung im Rahmen der rechtlichen Betreuung

 

Eine rechtliche Betreuung richtet sich immer nach der persönlichen Lebenssituation und den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen.

Mein Ziel ist es, Menschen dort zu unterstützen, wo sie rechtliche Hilfe benötigen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.

 

Wann kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein?

Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich werden, wenn volljährige Menschen aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • psychischen Erkrankungen
  • Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen
  • geistigen oder seelischen Behinderungen
  • schweren körperlichen Erkrankungen
  • Folgen eines Unfalls oder einer Hirnschädigung
  • Suchterkrankungen

 

Entscheidend ist immer die individuelle Situation sowie die Entscheidung des Betreuungsgerichts.

 

Wobei ich Sie unterstützen kann:

Behörden und Sozialleistungen

Ich unterstütze unter anderem bei:

  • der Kommunikation mit Behörden und Ämtern
  • Antragstellungen und Fristen
  • Sozialleistungen
  • Rentenangelegenheiten
  • Schriftverkehr mit öffentlichen Stellen

 

Finanzen und Vermögen

Im Rahmen des übertragenen Aufgabenkreises können unter anderem folgende Aufgaben übernommen werden:

  • Verwaltung von Einkommen und Vermögen
  • Begleichung laufender Rechnungen
  • Klärung finanzieller Angelegenheiten
  • Ordnung der finanziellen Situation durch Schuldenregulierung
  • Kommunikation mit Banken und Versicherungen

 

Gesundheitliche Angelegenheiten

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Kommunikation mit Ärzten und Kliniken
  • Abstimmung mit Krankenkassen
  • Organisation notwendiger Unterstützungsangebote
  • Mitwirkung bei medizinischen Entscheidungen im übertragenen Aufgabenbereich
  • Beachtung und Umsetzung des Patientenwillens

 

Wohnen und Aufenthaltsangelegenheiten

Je nach persönlicher Situation unterstütze ich unter anderem bei:

  • Mietangelegenheiten
  • Wohnraumsicherung
  • Organisation eines Umzugs
  • Fragen rund um einen Heim- oder Pflegeheimplatz
  • Klärung von Angelegenheiten rund um die Wohnsituation

 

Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen

Im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgaben vertrete ich betreute Personen unter anderem gegenüber:

  • Behörden
  • Gerichten
  • Sozialleistungsträgern
  • Krankenkassen
  • Versicherungen
  • weiteren Institutionen und Einrichtungen

 

Was eine rechtliche Betreuung nicht übernimmt:

Eine rechtliche Betreuung wird häufig mit Aufgaben verbunden, die nicht zu ihrem gesetzlichen Auftrag gehören.

Eine rechtliche Betreuung ersetzt insbesondere nicht:

  • Pflege oder medizinische Versorgung
  • Haushaltshilfe
  • Einkaufs- oder Fahrdienste
  • allgemeine Alltagsbegleitung
  • spontane Erledigungen außerhalb der übertragenen Aufgabenkreise

Rechtliche Betreuung ist ein rechtliches Unterstützungsinstrument und kein Ersatz für Pflege, Angehörige oder soziale Dienste.

 

Mein Grundsatz:

So viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbstbestimmung wie möglich.

Ich übernehme ausschließlich die Aufgaben, die im Einzelfall erforderlich und durch das Betreuungsgericht festgelegt wurden. Ziel jeder Betreuung ist es, die Eigenständigkeit der betreuten Person so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.

 

Wichtiger Hinweis:

Ich erbringe keine Rechtsberatung oder Steuerberatung.

Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen der durch das Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise nach den gesetzlichen Bestimmungen der rechtlichen Betreuung.

 

Wenn Sie Fragen haben oder klären möchten, ob eine rechtliche Betreuung in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll sein kann, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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