
Leistungen
Rechtliche Betreuung umfasst ausschließlich die Aufgabenkreise, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden.
Ziel ist es, Menschen dort zu unterstützen, wo sie Hilfe benötigen – und Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.
Mögliche Aufgabenkreise sind unter anderem:
Vermögenssorge
Verwaltung von Einkommen und Vermögen
Begleichung von Rechnungen
Beantragung von Sozialleistungen
Klärung und Ordnung der finanziellen Situation
Gesundheitssorge
Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen
Kommunikation mit Ärzten und Kliniken
Organisation von unterstützenden Hilfen
Beachtung des Patientenwillens
Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten
Klärung von Mietsachen und Eigentum
Unterstützung bei Umzügen oder Heimplatzangelegenheiten
Sicherstellung der Wohnsituation
Behörden- und Rechtsangelegenheiten
Kontakt zu Ämtern und Behörden
Antragstellungen und Fristenüberwachung
Vertretung gegenüber Gerichten und Institutionen
Rechtliche Betreuung wird häufig mit Aufgaben in Verbindung gebracht, für die sie nicht zuständig ist.
Eine klare Abgrenzung ist wichtig – für Betroffene, Angehörige und alle Beteiligten.
Typische Beispiele:
keine Pflege oder persönliche Versorgung
keine Haushaltshilfe oder Einkaufsdienste
keine Begleitung zu Arztterminen
keine spontanen Erledigungen „zwischendurch“
kein Auffangen struktureller Versorgungsdefizite
Rechtliche Betreuung ist ein rechtliches Instrument, kein Ersatz für Pflege, Angehörige oder soziale Dienste.
Ich übernehme nur die Aufgaben, die tatsächlich notwendig sind. Ihre Selbstständigkeit hat immer oberste Priorität.
Mein Grundsatz
So viel Unterstützung wie nötig – so viel Selbstbestimmung wie möglich.
Wichtiger Hinweis:
Ich erbringe keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen der durch das Betreuungsgericht übertragenen Aufgaben.