
Leistungen
Die rechtliche Betreuung umfasst ausschließlich die Aufgabenkreise, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden.
Ziel ist es, Menschen dort zu unterstützen, wo sie Hilfe benötigen und die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.
Mögliche Aufgabenkreise sind unter anderem:
Vermögenssorge
- Verwaltung von Einkommen und Vermögen
- Begleichung von Rechnungen
- Beantragung von Sozialleistungen
- Klärung und Ordnung der finanziellen Situation
Gesundheitssorge
- Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen
- Kommunikation mit Ärzten und Kliniken
- Organisation von unterstützenden Hilfen
- Beachtung des Patientenwillens
Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten
- Klärung von Mietsachen und Eigentum
- Unterstützung bei Umzügen oder Heimplatzangelegenheiten
- Sicherstellung der Wohnsituation
Behörden- und Rechtsangelegenheiten
- Kontakt zu Ämtern und Behörden
- Antragstellungen und Fristenüberwachung
- Vertretung gegenüber Gerichten und Institutionen
Die rechtliche Betreuung wird häufig mit Aufgaben in Verbindung gebracht, für die sie nicht zuständig ist.
Eine klare Abgrenzung ist hier sehr wichtig, sowohl für Betroffene selbst, als auch für Angehörige und alle Beteiligten.
Typische Beispiele:
- keine Pflege oder persönliche Versorgung
- keine Haushaltshilfe oder Einkaufsdienste
- keine Begleitung zu Arztterminen
- keine spontanen Erledigungen „zwischendurch“
- kein Auffangen struktureller Versorgungsdefizite
Rechtliche Betreuung ist ein rechtliches Instrument, kein Ersatz für Pflege, Angehörige oder soziale Dienste.
Ich übernehme nur die Aufgaben, die tatsächlich notwendig sind. Ihre Selbstständigkeit hat immer oberste Priorität.
Mein Grundsatz
So viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbstbestimmung wie möglich.
Wichtiger Hinweis:
Ich erbringe keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen der durch das Betreuungsgericht übertragenen Aufgaben.