Rechtliche Betreuung im Rhein-Sieg-Kreis

Unterstützung, wenn Entscheidungen überfordern –
keine Entmündigung.

Rechtliche Betreuung ist ein rechtliches Unterstützungsangebot für volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Krisen oder Überforderung ihre Angelegenheiten zeitweise nicht mehr alleine regeln können.
 

Im Mittelpunkt stehen Selbstbestimmung, Orientierung und rechtliche Absicherung – nicht Bevormundung.

 

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete Unterstützung für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Dabei geht es nicht um Entmündigung, sondern um Hilfe und Schutz – immer orientiert an dem Willen der betreuten Person.

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn andere Lösungen wie Vorsorgevollmachten nicht ausreichen.

 

Für wen ist rechtliche Betreuung gedacht?

Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung

Angehörige, die Unterstützung bei Organisation und Anträgen benötigen

Institutionen, Ärzte oder soziale Einrichtungen

 

So unterstütze ich Sie

✔ Persönliche und verlässliche Unterstützung
✔ Klare Kommunikation
✔ Zusammenarbeit mit Ärzten, Behörden und Angehörigen
✔ Transparente Arbeitsweise

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