
Rechtliche Betreuung im Rhein-Sieg-Kreis
Persönlich, respektvoll und an Ihrer Seite.
Ich unterstütze volljährige Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können, immer mit dem Ziel, ihre Selbstbestimmung zu erhalten.
Im Mittelpunkt steht nicht die Erkrankung oder die Behinderung, sondern der Mensch mit seinem eigenen Willen.
Selbstbestimmung. Orientierung. Rechtliche Absicherung.
Rechtliche Betreuung bedeutet für mich, Menschen dabei zu unterstützen, ihre eigenen Entscheidungen so weit wie möglich selbst treffen zu können und nicht, ihnen die Entscheidungen abzunehmen.
Was bedeutet eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete Unterstützung für volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Sie dient dazu, die betroffene Person dort zu unterstützen, wo Hilfe erforderlich ist und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.
Die Betreuung orientiert sich am Willen der betreuten Person. Sie bedeutet keine Entmündigung und ersetzt nicht pauschal die eigene Entscheidungsfreiheit.
Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist und andere Hilfen, wie beispielsweise eine wirksame Vorsorgevollmacht, nicht ausreichen.
Rechtliche Betreuung bedeutet:
- Unterstützung in festgelegten Aufgabenkreisen
- Orientierung am eigenen Willen
- Erhalt der Selbstbestimmung
- Rechtliche Vertretung, wenn sie erforderlich ist
Rechtliche Betreuung bedeutet nicht:
- Entmündigung
- Verlust aller Rechte
- Entscheidungen gegen den eigenen Willen
- Fremdbestimmung des gesamten Lebens
Für wen kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein?
Eine rechtliche Betreuung kann notwendig werden, wenn volljährige Menschen aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können.
Dies kann der Fall sein bei:
- psychischen Erkrankungen
- Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen
- geistigen oder seelischen Behinderungen
- körperlichen Erkrankungen, wenn sie die selbstständige Regelung rechtlicher Angelegenheiten erheblich erschweren
- Suchterkrankungen
- den Folgen eines Unfalls oder einer Hirnschädigung
Entscheidend ist nicht die Art der Erkrankung oder Behinderung, sondern ob die betroffene Person ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund dieser Einschränkung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Eine rechtliche Betreuung kann beispielsweise erforderlich werden, wenn:
- wichtige Briefe nicht mehr verstanden werden
- Anträge nicht mehr gestellt werden können
- finanzielle Angelegenheiten überfordern
- Behördenkontakte nicht mehr allein möglich sind
- gesundheitliche Entscheidungen Unterstützung benötigen
Worauf Sie sich verlassen können:
- Persönliche Betreuung statt anonymer Verwaltung
- Orientierung am Willen der betreuten Person
- Transparente Entscheidungen
- Verlässliche Erreichbarkeit im Rahmen der Betreuung
- Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen
- Respektvoller und wertschätzender Umgang